Ein im Juli in der Chamber eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Gesetzes zur Lärmbekämpfung aus dem Jahr 1976 vor. Zudem soll der Text mit der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 in Einklang gebracht werden. Geplant ist, dass die Förderkriterien für Wohnhäuser, die stark von Fluglärm betroffen sind, einer beträchtlichen Änderung unterzogen werden.
Zu den Kriterien zählen die Lage in Bezug auf die Flugkorridore des Flughafen Findel, die berücksichtigten Lärmschwellen und die Höhe der angebotenen Beihilfen. Diese grundlegende Überarbeitung des Rechtsrahmens ist aber vor allem aufgrund der durchwachsenen Bilanz der seit Mai 2013 geltenden Regelung notwendig.
Von den rund 400 Wohnungen, die derzeit für eine Schallschutz-Beihilfe infrage kommen, wurden nach Angaben des Umweltministeriums nur sechs Anträge offiziell „abgeschlossen und zur Zahlung angewiesen“.
Laut offiziellen Angaben ist Lärm die Ursache für 12.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr in der EU, was das Thema zu einer Priorität in Brüssel macht. Und damit auch für die 27 Mitgliedsstaaten.
Konkret sieht der Gesetzentwurf 8041 vor, dass ab dem 1. Januar 2023 rund 2.000 Wohnungen in der Nähe der Flugkorridore des Flughafen Findel von einer finanziellen Unterstützung durch den Staat profitieren können.
Dazu zählen sowohl Einfamilienhäuser als auch Eigentumswohnungen in den am stärksten betroffenen Gemeinden Luxemburg-Stadt, Niederanven und Sandweiler.
Alle Adressen, die von dem Text betroffen sind, finden Sie auf unserer Karte unten. Diese zeigt auch alle Gebiete, die vom Lärm des Flughafens betroffen sind.