Ein Plan gegen den Findel-Fluglärm

Der Fluglärm quält viele Einwohner rund um den Flughafen Luxemburg. Die Politik will gegensteuern und bereitet Maßnahmen vor, um die Lärmbelastung durch Flugzeuge zu verringern. So sollen künftig mehr Bürger von Schallschutz-Beihilfen profitieren können. Der Haken dabei: Nicht alle Wohnungseigentümer im Umfeld des Airports werden gleichbehandelt.

Ein im Juli in der Chamber eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Gesetzes zur Lärmbekämpfung aus dem Jahr 1976 vor. Zudem soll der Text mit der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 in Einklang gebracht werden. Geplant ist, dass die Förderkriterien für Wohnhäuser, die stark von Fluglärm betroffen sind, einer beträchtlichen Änderung unterzogen werden.

Zu den Kriterien zählen die Lage in Bezug auf die Flugkorridore des Flughafen Findel, die berücksichtigten Lärmschwellen und die Höhe der angebotenen Beihilfen. Diese grundlegende Überarbeitung des Rechtsrahmens ist aber vor allem aufgrund der durchwachsenen Bilanz der seit Mai 2013 geltenden Regelung notwendig.

Von den rund 400 Wohnungen, die derzeit für eine Schallschutz-Beihilfe infrage kommen, wurden nach Angaben des Umweltministeriums nur sechs Anträge offiziell „abgeschlossen und zur Zahlung angewiesen“.

Laut offiziellen Angaben ist Lärm die Ursache für 12.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr in der EU, was das Thema zu einer Priorität in Brüssel macht. Und damit auch für die 27 Mitgliedsstaaten.

Konkret sieht der Gesetzentwurf 8041 vor, dass ab dem 1. Januar 2023 rund 2.000 Wohnungen in der Nähe der Flugkorridore des Flughafen Findel von einer finanziellen Unterstützung durch den Staat profitieren können.

Dazu zählen sowohl Einfamilienhäuser als auch Eigentumswohnungen in den am stärksten betroffenen Gemeinden Luxemburg-Stadt, Niederanven und Sandweiler.

Alle Adressen, die von dem Text betroffen sind, finden Sie auf unserer Karte unten. Diese zeigt auch alle Gebiete, die vom Lärm des Flughafens betroffen sind.

Um die Lage der in Frage kommenden Adressen zu bestimmen, stützte sich die Umweltverwaltung auf die strategische Lärmkarte von 2016, in der die verschiedenen Gebiete modelliert sind.

In der direkten Umgebung der Start-und-Lande-Bahn liegt der Lärmpegel tagsüber bei durchschnittlich bis zu 90 Dezibel …

... in einem Umkreis von einigen hundert Metern sind es immer noch 80 Dezibel.

Im Gebiet zwischen dem Kreisverkehr Irrgarten und dem Senninger Wald beträgt die Fluglärmbelastung im Freien 75 Dezibel. Dies entspricht dem Geräuschpegel eines belebten Restaurants.

In einem Teil der Hauptstadtviertel Cents, Bonneweg und Hamm hinterlassen die Flugzeuge eine „Lärmspur“ von 65 Dezibel. Dasselbe gilt für einige Viertel der Gemeinden Sandweiler und Niederanven.

Auch Bewohner der Stadtteile Cessingen und Gasperich, die weiter von der Start-und-Lande-Bahn entfernt sind, müssen einen Pegel von 55 Dezibel verkraften. Die Werte basieren auf Daten der offiziellen Lärmkarte von 2016.

Im Streifen zwischen Leudelingen und Wecker, zu dem auch das Zentrum von Luxemburg-Stadt gehört, liegt der Geräuschpegel bei 50 Dezibel. Bereits diese Lärmbelastung kann laut den europäischen Behörden zu Müdigkeit, Stress und Schlafstörungen führen.

Der Gesetzentwurf 8041 übernimmt zwar die meisten der seit 2013 geltenden Regelungen, wie Beihilfen für den Kauf neuer Fenster oder Fenstertüren, die Renovierung des Daches oder die Verpflichtung, einen Akustikexperten hinzuzuziehen.

Der Staat will bei den Beihilfen aber künftig großzügiger vorgehen. Zumindest soll die Regelung an die Realität angepasst werden, die mit dem Wachstum der Flughafen-Aktivitäten im vergangenen Jahrzehnt zusammenhängt. So wurde die offizielle Lärmgrenze von 70 auf 65 Dezibel gesenkt und die Höhe der Beihilfen nach oben angepasst.

Ab 1. Januar 2023 und bis 31. Dezember 2032 soll jeder berechtigte Eigentümer Beihilfen von bis zu 16.000 Euro für ein Haus und 8.000 Euro für eine Wohnung beantragen können, um den Schallschutz in seiner Wohnung zu verbessern.

Der Haken dabei: Nicht alle Wohnungseigentümer im Umfeld des Airports werden gleichbehandelt. Das Umweltministerium schätzt die Kosten für diese Maßnahmen auf 2,4 Millionen Euro.

Möchten Sie wissen, ob Sie für eine staatliche Schallschutz-Beihilfe für Ihre Wohnung infrage kommen ? Um das zu überprüfen, geben Sie Ihre Adresse in unsere Suchmaschine ein.

Obwohl die Beihilfen künftig großzügiger vergeben werden sollen, ist der Text, der derzeit im Staatsrat diskutiert wird, noch weit davon entfernt, einhellige Zustimmung zu finden. Dies gilt insbesondere für Anwohnerverbände und Bürger, die von der Lärmbelästigung durch den Flughafen betroffen sind.

Während die Vorwürfe gegen das Umwelt- und das Mobilitätsministerium weit über diesen Gesetzentwurf hinausgehen, sind sich die meisten Befragten über die „schädlichen Auswirkungen“ des Flugverkehrs auf ihren Alltag einig. Und alle weisen mit dem Finger auf „eine Situation, die sich von Jahr zu Jahr verschlechtert“.

Für Patrick Wilhelmy, der bereits 2016 eine Petition gegen den Fluglärm verfasst hat, stellt dieser Text vor allem „eine verpasste Gelegenheit“ dar. Im Visier steht vor allem die Beibehaltung des Datums der Baugenehmigung, das auf den 31. August 1986 festgelegt wurde, was de facto alle nach diesem Datum gebauten Wohnungen ausschließt.

Dies erklärt zum Teil, warum bestimmte Stadtteile wie Gasperich oder Cessingen von der neuen Regelung praktisch ausgeschlossen sind. Dabei leiden sie teilweise unter ähnlichen Lärmpegeln wie andere Viertel, die von Passagier- und Frachtflugzeugen in geringer Höhe überflogen werden.

Ein weiterer Mangel, auf den mehrere Anwohnerschutzorganisationen hinweisen, sind Ungereimtheiten bei der Auswahl der Adressen: Einige Straßen wurden aus dem Register ausgeschlossen, obwohl ihre direkten Nachbarn betroffen sind. Dies gilt insbesondere für Bonneweg.

Auf Nachfrage teilt das Umweltministerium mit, dass „die Lärmkarte gemäß den strengen Anforderungen der EU-Richtlinie modelliert und berechnet wird“. Die Modellierung sei durch „Messdaten gut validiert“. Allerdings sei ein „Mindestmaß an Unsicherheit zu berücksichtigen“.

Die Behörde unter Leitung von Jöelle Welfring (Déi Gréng) weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf nur ein Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung von Lärmbelästigung sei. Auch auf kommunaler Ebene sind Maßnahmen vorgesehen. Andere existieren bereits, wie die Erhöhung der Gebühren für Nachtflüge, die seit 2018 in Kraft ist.